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Mietpreisbremse und Mietwucher


Wir ermitteln Verstöße gegen die Mietpreisbremse und Mietforderungen oberhalb der Wuchergrenzen.

In mehr als 300 deutschen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse. Sie gibt vor, dass die Kaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 Prozent übersteigen darf. Bei besonders hohen Mieten kann gar ein Fall von Mietpreisüberhöhung (20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) oder Mietwucher (50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete) vorliegen.

Wir berechnen die ortsübliche Vergleichsmiete für zigtausende Inserate – unter Berücksichtigung sämtlicher Angaben aus dem Inserat und basierend auf den Berechnungsregeln des offiziellen Mietspiegels der jeweiligen Stadt.

berechnungsbeispiel Vergleichsmiete
Beispielrechnung basierend auf
dem Berliner Mietspiegel 2019
(inzwischen nicht mehr aktuell)

Mit dieser Methode können wir auf Ebene einzelner Inserate ermitteln, ob der spätere Mieter ein Anrecht darauf hätte, die Mietpreisbremse zu nutzen, oder ob die Grenzen der Mietpreisüberhöhung oder des Mietwuchers überschritten wurden.

Unsere Auswertungen zeigen, dass insbesondere Verstöße gegen die Mietpreisbremse bei einem bedeutenden Teil der Neuvermietungen verkommen. Auch Mietforderungen oberhalb der Wuchergrenzen sind keinesfalls seltene Einzelfälle. Insbesondere die Grenze der Mietpreisüberhöhung wird vielfach überschritten.

Beispielrechnung basierend auf
dem Berliner Mietspiegel 2019
(inzwischen nicht mehr aktuell)